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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 22-23 | Praxisveräußerung: Umstrittene Wartezeit bis zur Neugründung

Bei der Übertragung von Steuerberaterpraxen wird häufig vereinbart, dass der Veräußerer in der Praxis des Erwerbers als freier Mitarbeiter seine bisherigen Mandanten weiter betreut. Die spannende Frage, die der BFH in einem anhängigen Verfahren beantworten muss, lautet: Welche Wartezeit bis zu der Neugründung einer Praxis muss eingehalten werden, um die Tarifbegünstigung für die bereits vollzogene Praxisveräußerung nicht rückwirkend zu gefährden?

Track 22 | Dauer der Wartezeit nach Verkauf umstritten

Das anhängige Verfahren, das wir Ihnen jetzt vorstellen, ist sicherlich für den einen oder anderen Kollegen auch in eigener Sache interessant.

Ein Steuerberater hatte mit Vollendung seines 65. Lebensjahres seine Einzelpraxis verkauft. Fraglich ist, ob der Veräußerungsgewinn tarifbegünstigt zu versteuern ist. Die Besonderheit im Streitfall lag darin, dass der Steuerberater nach dem Verkauf für die Praxis des Erwerbers auf Honorarbasis tätig war und seine früheren Mandanten weiterhin betreute. Faktisch blieb für die Mandanten damit alles beim Alten. Nachdem es zu Streitigkeiten mit dem Erwerber gekommen war, gab der Berater diese Täti...