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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Abschreibung: Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH hat aktuell entschieden, dass der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft, der im Hinblick auf stille Reserven in Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einen Kaufpreis über dem Buchwert des übernommenen Kapitalkontos zahlt, den Mehrpreis als Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter so abzuschreiben hat, als hätte er die Güter in diesem Zeitpunkt als Einzelunternehmer erworben.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat es, wenn der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft – im Hinblick auf die stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens – einen Kaufpreis zahlt, der über dem Buchwert des übernommenen Kapitalkontos liegt? – Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof beantwortet. Der BFH hat entschieden: Der Mehrpreis ist vom Anteilserwerber als Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter so abzuschreiben, als hätte er die Güter in diesem Zeitpunkt als Einzelunternehmer erworben.

Im Streitfall ging es um eine Personengesellschaft, die ein Containerschiff erworben und auf Basis der seinerzeitigen Nutzungsdauer abgeschrieben hatte. Jahre später verkauften Gesellschafter ih...