Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gemeinschaftliches Testament
Einfache Errichtbarkeit einerseits und weitreichende Bindungswirkung andererseits
Das gemeinschaftliche Testament, insbesondere das sog. Berliner Testament, ist eine äußerst häufig praktizierte Testamentsform. Ehegatten bewerten ihr Vermögen, auch wenn sie nicht im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, als gemeinsames Vermögen und haben deshalb den Wunsch, auch letztwillig gemeinsam darüber zu verfügen. Die Häufigkeit der Verwendung dieser Testamentsform beruht auch auf der gesetzlich eingeräumten freien Formwahl zwischen öffentlichem und eigenhändigem gemeinschaftlichen Testament sowie den Formerleichterungen bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments. Ob die ohne rechtliche Beratung eigenhändig Testierenden die durch ihre Verfügung ausgelösten Rechtswirkungen tatsächlich vollständig im Blick haben, ist allerdings kritisch zu hinterfragen. Der Vorteil der relativ einfachen Errichtbarkeit kann also gleichzeitig für die Testierenden nachteilig sein, weil sie die Tragweite ihrer Entscheidung nicht überblicken und nicht beabsichtigt haben. Was ein gemeinschaftliches Testament ist, wird im Gesetz nicht definiert. Den gesetzlichen Bestimmungen lässt sich aber entnehmen, dass es aus zwei Verfügungen von Todes...