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Fehlerhafter Umsatzsteuerausweis nach § 14c UStG
Unrichtig, unberechtigt, aber nicht unwichtig!
Der unrichtige und unberechtigte Steuerausweis nach § 14c UStG haben in der Praxis mittlerweile eine sehr hohe Bedeutung. Für die betroffenen Unternehmer ergibt sich durch § 14c UStG häufig ein beachtliches Steuerrisiko. Daher sollte sowohl auf Seiten des Rechnungserstellers als auch seitens des Rechnungsempfängers auf eine korrekte Abrechnung geachtet werden.
In der NWB Datenbank können Sie die folgenden Arbeitshilfen aufrufen:
Ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG, Übersicht NWB EAAAE-33283
Rechnungen und Vorsteuerabzug, Mandanten-Merkblatt NWB VAAAD-55451
Unrichtiger Steuerausweis, infoCenter NWB HAAAB-14460
Unberechtigter Steuerausweis, infoCenter NWB UAAAC-40714
I. Bedeutung von § 14c UStG
Derzeit [i]§ 14c UStG erlangt zunehmende Bedeutungdrängt sich mehr und mehr das Gefühl auf, dass die Finanzverwaltung den unrichtigen und insbesondere den unberechtigten Steuerausweis in das Scheinwerferlicht bei der Steuererhebung gerückt hat. Die Norm des § 14c UStG ist eine Vorschrift, die hauptsächlich auf Formalien beruht und daher in der Praxis leicht zu Mehrsteuern führen kann. Nachdem die formalen Voraussetzungen des Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG zunehmend geklärt werden, gerät nun offenbar § 14c UStG in den ...