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BFH  - V R 68/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, UStG 1999 § 21 Abs 2, ZK Art 203, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 2 Buchst b, RL 77/388/EWG Art 18 Abs 1 Buchst b

Rechtsfrage

1. Ist der Betreiber eines Zolllagers im Hinblick auf die ihm gegenüber gemäß Art. 203 ZK i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG berechtigt, wenn er keine Verfügungsbefugnis an den eingeführten Waren erlangt?

2. Ergibt sich das Kriterium der Verfügungsbefugnis hierbei gleichermaßen aus dem unionsrechtlichen Merkmal der Verwendung der eingeführten Gegenstände für Zwecke der besteuerten Umsätze wie aus dem in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG enthaltenen Merkmal der Einfuhr für das Unternehmen?

3. Liegt eine unionsrechtswidrige Abweichung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG liegt vor?

Einfuhrumsatzsteuer; Unionsrecht; Verfügungsmacht; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
HAAAE-86944

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