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FG Sachsen 27.11.2013 2 K 44/12, IWB 6/2015 S. 195

FG Sachsen | Vollstreckung aufgrund eines Beitreibungsersuchens der Tschechischen Republik

(1) Es kann für den Steuerpflichtigen im Einzelfall unzumutbar sein, sich gegen eine von ihm für unzulässig gehaltene Beitreibung aus dem Ausland erst durch Anfechtung von Vollstreckungsmaßnahmen zu wehren, so dass ein besonderes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vollstreckung aus dem Beitreibungsersuchen bestehen kann. (2) Dem Vollstreckungsersuchen ist der beizutreibende Titel in amtlicher Ausfertigung oder beglaubigter Kopie beizufügen. (3) Das inländische Gericht kann eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des beizutreibenden Bescheids aus einem anderen EU-Mitgliedstaat etwa unter dem Aspekt einer ordnungsgemäßen Zustellung oder der Verjährung nur unter dem Aspekt eines Verstoßes gegen den ordre public vornehmen.

Hinweis:

Der Kl. [i]Nur eingeschränktes Nachprüfungsrecht des deutschen Gerichtswar im Jahr 200...