Property for sale – Immobilienboom in Großbritannien
[i]Reform der Besteuerung von Immobilienerwerben in Großbritannien Nicht nur in Deutschland wurden in den letzten Jahren teilweise stark steigende Immobilienpreise beobachtet. Die historisch niedrigen Zinsen und die durch die Finanzkrise entstandene Skepsis gegenüber den Kapitalmärkten sorgen für einen Immobilienboom in vielen Teilen Europas. Gerade die Immobilienpreise in europäischen Metropolen haben kräftig angezogen. In Großbritannien sind die Preise zuletzt um etwa zehn Prozent jährlich gestiegen – in London dürfte der Zuwachs mindestens doppelt so groß gewesen sein. Kritische Stimmen warnen zum einen vor einer Immobilienblase, die platzen würde, wenn die Zinsen wieder steigen und viele Käufer ihre Hypotheken dann nicht mehr bedienen könnten. Zum anderen wird kritisiert, dass für immer mehr normal verdienende Menschen ein Immobilienerwerb in teuren Ballungsgebieten gar nicht mehr zu stemmen ist.
Erfreulich ist der allgemeine Immobilienboom und die Preisentwicklung dagegen für die Finanzverwaltung, die über die Grunderwerbsteuer hohe Einnahmen erzielt. Der Beitrag von Knorr ab S. 207 stellt die Besteuerungssystematik für den Erwerb von Wohnimmobilien in Großbritannien dar, die im Dezember 2014 grundlegend neu gefasst worden ist und zeigt die praktischen Folgen für Erwerbe vor und nach der Reform auf. Dabei sei in der überwiegenden Anzahl von Immobilienerwerben mit einer Entlastung der Erwerber zu rechnen. Erst bei Kaufpreisen jenseits von 1 Mio. GBP, was vor allem in London gar nicht so selten sein dürfte, steigt die Steuerlast im Vergleich zum alten System an.
[i]Top-Beitrag: Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der HinzurechnungsbesteuerungDie Anwendungsbereiche des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG waren in der Vergangenheit im Grundsatz von einem Ausschließlichkeitsverhältnis geprägt. Die Besteuerung aus Anteilen an einem inländischen oder ausländischen Investmentvermögen, das als Zwischengesellschaft qualifizierte oder in eine Zwischengesellschaft investierte, richtete sich im Grundsatz nach dem InvStG. Mit dem AIFM-StAnpG wurde 2013 für die Besteuerung aus Anteilen an Kapital-Investitionsgesellschaften der Vorrang des InvStG aufgehoben. Der Beitrag von Angsten ab S. 199 zeigt die praktischen Konsequenzen der Neuregelung auf und veranschaulicht die Abgrenzung beider Rechtsbereiche anhand von Beispielsfällen.
[i]Der Fall Watson PharmaAm hat ein indisches Finanzgericht in Mumbai ein Urteil zu Verrechnungspreisen und Standortvorteilen bekannt gegeben. Strittig war, inwieweit Standortvorteile und damit verbundene Kosteneinsparungen multinationaler Konzerne, die Aktivitäten wie Auftragsforschung und Auftragsfertigung in Schwellenländern ausführen, bei der Vergütung berücksichtigt werden müssen. Interessanterweise geht das Gericht auf die aktuelle BEPS-Diskussion ein. Es ist davon auszugehen, dass das Urteil insofern ein Piloturteil im Zusammenhang mit Aktionspunkt 8 der BEPS-Debatte sein wird. Vor diesem Hintergrund analysieren Schmidtke/Müller das Urteil in ihrem Beitrag ab S. 214.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 6 / 2015 Seite 1
NWB EAAAE-86877