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Arbeitshilfe März 2015

Unternehmereigenschaft i.S.v. § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV

1. Kann die Unternehmereigenschaft i.S.v. § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV einer wirtschaftlich auf privatrechtlicher Grundlage handelnden juristischen Person des öffentlichen Rechts hinsichtlich einer Leistung deshalb verneint werden, weil diese Leistung aus außersteuerlichen Gründen nicht durch private Dritte erbracht werden kann?

2. Ist der Haftungsbescheid mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().