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BFH 28.10.2014 V B 92/14, StuB 6/2015 S. 236

Umsatzsteuer | „Dinner-Show“ als einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung

(1) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die im Rahmen einer in einem speziellen Zelt an wechselnden Orten durchgeführten „Dinner-Show“ erbrachten Restaurationsleistungen und künstlerischen Darbietungen untrennbar miteinander verbundene Leistungen und damit umsatzsteuerlich jeweils einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistungen darstellen. (2) Die komplexe Leistung der „Dinner-Show“, bei der die künstlerischen Bestandteile und die Restaurationsleistungen nicht in einem Verhältnis von Haupt und Nebenleistung, sondern gleichrangig nebeneinander stehen, unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a oder Buchst. d UStG (Bezug: § 3 Abs. 9, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, d UStG).

Praxishinweise

Der BFH hält damit weiter am Urteil vom - V R 31/10 NWB GAAAE-31700 (BStBl 2013 II S. 352 = Kurzinfo StuB 2013 S...