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Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung zum Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers
Die Bestellung und die Abberufung sowie die Entlastung des Geschäftsführers unterliegen der ausschließlichen Kompetenz der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Nach h. M. hat die Gesellschafterversammlung einer GmbH eine umfassende und primäre Zuständigkeit für alle Fragen des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers inne (vgl. ; ), d. h. nicht nur für die Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie die Entlastung des Geschäftsführers, sondern auch für alle sonstigen das Anstellungsverhältnis betreffenden Vereinbarungen, so etwa zur Höhe der Vergütung. Von dieser Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) werden – vorbehaltlich abweichender individueller Satzungsregelungen – damit auch an...