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Mitarbeiterstatus auf Berufsportalen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-86326 Arbeitnehmer speichern auf Berufsportalen ihren Lebenslauf und präsentieren dort ihr berufsbezogenes Profil. Potenzielle Arbeitgeber erhalten so die Möglichkeit, über die Internetportale qualifiziertes Personal zu suchen. Zu klären ist die Frage, ob ein Arbeitgeber von seinem ehemaligen Mitarbeiter verlangen kann, den Status auf seinem Internetprofil dahingehend zu berichtigen, dass er nicht mehr als Beschäftigter des Unternehmens erscheint, von dem er mittlerweile ausgeschieden ist.
Ausführlicher Beitrag s..
Aktualisierung der Daten auf Berufsportalen
[i]Kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf KorrekturDer Arbeitgeber kann aus dem Arbeitsvertrag keinen Anspruch begründen, wonach der Mitarbeiter nach Ausscheiden aus seinem Betrieb das Berufsportal um diese Information aktualisieren muss, da das Nutzungsrecht i. d. R. der Privatsphäre des Mitarbeiters zuzuordnen ist.
[i]Gefahr der Schädigung des ArbeitgebersDadurch kann der gekündigte Mitarbeiter über das Berufsportal den Rechtsschein der fortbestehenden Unternehmenszugehörigkeit setzen und dem früheren Arbeitgeber sowohl haftungs- als auch wettbewerbsrechtlich Schaden zufügen. Die Motivation, die Daten zu berichtigen, ist oft gering, da sich der Arbeitnehmer durch die...