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Sozialversicherungsrecht | Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrags
Wer von einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger in die private Krankenversicherung übertritt, bleibt dort auch dann weiterhin (ggf. im Basis-Tarif) versichert, wenn der Versicherer im Nachhinein (im Streitfall: nach zwei Jahren) wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten (hier: falsche Angaben zum Gesundheitszustand) vom [i]Zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung Marburger, NWB 10/2012 S. 820Vertrag zurücktritt. Dies gilt auch, wenn die Falschangaben ohne Wissen des Antragstellers von einem Versicherungsmakler getätigt worden sind; auf die Klärung der Verschuldensfrage kommt es nicht an. Der Auffassung des Klägers, die Anfechtung führe dazu, dass rückwirkend betrachtet nie eine private Krankenversicherung bestanden habe, sei nicht zu folgen – so das SG Düsseldorf. Die Beurteilung des krankenversicherungsr...