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Abgabenordnung | Kein Billigkeitserlass bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil
Nach dem ist es weder ermessensfehlerhaft noch verstößt es gegen Unionsrecht, wenn das Finanzamt es ablehnt, die unionsrechtswidrige, aber durch letztinstanzliche Entscheidung des BFH rechtskräftig gewordene Versagung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld, das an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten gezahlt wurde, im Billigkeitswege dadurch zu korrigieren, dass es die entsprechende Steuer erstattet.