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BFH 25.11.2014 I R 27/13, NWB 13/2015 S. 890

Doppelbesteuerung | Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von Auslandsdienstreisen

Nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i. V. mit Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich 2000 sind die Einkünfte eines im Inland wohnenden Auslandskorrespondenten insoweit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Österreich ausgeübt worden ist. Soweit die Einkünfte auf Dienstreisen entfallen, die der Korrespondent von dem Redaktionsbüro in Österreich aus in angrenzende Länder unternimmt, unterfallen sie nach dem hingegen der deutschen Einkommensteuer.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hatte der Klage stattgegeben, mit der die in Deutschland wohnhafte Klägerin die vollständige Freistellung der österreichischen Korrespondententätigkeit begehrte. Weil der BFH dem nicht gefolgt ist, muss im zweiten Rechtsgang festgestellt werden, inwieweit die Klägerin ihre Tätigkeit ...