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Körperschaftsteuer | Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse
Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert und deshalb befugt ist, Teile ihres Vermögens ohne Verletzung der für ihre Körperschaftsteuerfreiheit zu beachtenden Anforderungen an die Vermögensbindung den Trägerunternehmen (zurück) zu übertragen, ist nach dem nicht nach dem Wert der den Trägerunternehmen rechnerisch zugeordneten Teilvermögen, sondern nach Maßgabe des Gesamtvermögens der Unterstützungskasse zu beurteilen (sog. kassenorientierte Betrachtung).
Der Kläger, ein [i]Mandanten-Merkblatt: Betriebliche Altersversorgung – Gestaltungsmöglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer NWB FAAAE-84700 eingetragener Verein, war eine Gruppenunterstützungskasse für die betriebliche Altersversorgung mehrerer Trägerunternehmen. Bei der sog. kassenorientierten Betrachtung ergab sich keine Überdotieru...