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Elternzeit: Auch bei Arbeitgeberwechsel möglich
Seit Januar 2015 gibt es das so genannte „Elterngeld plus“. Danach bleibt für Arbeitnehmer der Anspruch auf Elternzeit auch bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten. Die Rechtsänderung gilt für Kinder, die nach dem geboren werden.
Mehr zum Thema Elterngeld Plus und den damit verbundenen neuen Regelungen finden Sie unter http://go.nwb.de/7i0rs.