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FG Köln Urteil v. - 13 K 1065/13 EFG 2015 S. 612 Nr. 8

Gesetze: AO § 34, InsO § 129, InsO § 130, AO § 69

Steuerhaftung

Umfang der Haftung eines Geschäftsführers bei späterer (hypothetischer) Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO

Leitsatz

(Hypothetische) Anfechtungen des Insolvenzverwalters nach §§ 129 ff. InsO unterbinden eine Schadenszurechnung, wenn die Ziele des § 69 AO (Sicherungszweck, Effektivitätsgesichtspunkte, Praktikabilitätserwägungen) aufgrund einer für Vormonate bereits durchgeführten Insolvenzanfechtung und späterem Erlass des Haftungsbescheids nicht betroffen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 612 Nr. 8
GmbH-StB 2015 S. 205 Nr. 7
PStR 2015 S. 122 Nr. 5
ZIP 2015 S. 743 Nr. 15
NAAAE-86245

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