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BFH 27.08.2014 VIII R 41/11, BBK 6/2015 S. 258

Steuerrecht | Einschränkung der Abfärbewirkung bei Personengesellschaften

Der BFH hat die gesetzliche Abfärbewirkung bei sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätigen Personengesellschaften eingeschränkt (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die gewerblichen Umsätze der Personengesellschaft führen nicht zur Gewerblichkeit sämtlicher Einkünfte der Personengesellschaft, wenn die gewerblichen Umsätze nur von untergeordneter Bedeutung sind. Untergeordnet sind die Umsätze, wenn sie

  • nicht höher sind als 3 % der Nettoumsatzerlöse der Personengesellschaft und

  • den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 € nicht übersteigen.

  • Außerdem dürfen die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit nicht untrennbar miteinander verflochten sein.

Beispiel

Die [i]BFH entwickelt Bagatellgrenzen M-GbR ist als Musikband freiberuflich tätig und erzielt hieraus einen jährlichen Nettoumsatz von 195.000 €. Außerdem verkauft sie...