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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 269

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Alexandra Schöpflin und Stefan Schönwald

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-85846 Bei Photovoltaikanlagen, die ab dem in Betrieb genommen wurden, ist die Direktverbrauchsvergütung weggefallen. Nur noch der tatsächlich ins Netz eingespeiste Strom wird vergütet. Wurde die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet, ist für den selbst verbrauchten Strom eine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen. Ertragsteuerlich führt der privat verbrauchte Strom zu einer Sachentnahme, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.

Ausführlicher Beitrag s..

Ertragsteuer

[i]Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei GewinnerzielungsabsichtDer Betreiber einer Photovoltaikanlage erzielt mit der Stromeinspeisung in das allgemeine Netz Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Voraussetzung ist allerdings, dass eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, d. h. dass die Totalgewinnprognose positiv ausfällt. Durch die sukzessive Absenkung der Vergütungssätze jedoch kann die Totalgewinnprognose insbesondere bei fremdfinanzierten Anlagen negativ ausfallen. Betriebseinnahmen sind die vom Netzbetreiber gezahlten Vergütungen. Daneben ist für den selbst verbrauchten Strom eine Entnahme anzusetzen, die aus Vereinfachungsgründen mit 0,20 €/kWh bemessen werden kann. Bei den Betriebsausgaben fallen vor allem die Abschrei...