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Disquotale Gewinnausschüttungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-85841 Disquotale oder auch inkongruente Gewinnausschüttungen bilden bereits seit Jahren den Treffpunkt inhomogener Rechtsansichten zwischen Literatur, Rechtsprechung und Finanzamt. Nach wie vor bestehen zahlreiche Detailfragen in Sachverhalten, zu denen es bislang keine einheitlichen Auffassungen gibt oder zumindest unklar ist, wie sich die Finanzverwaltung diesbezüglich positionieren wird.
Ausführlicher Beitrag s..
Motive für disquotale Gewinnausschüt tungen
Die wichtigsten praxisrelevanten Motive für eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnverteilung dürften der unterschiedliche Liquiditätsbedarf der Gesellschafter, die optimale Ausnutzung von Verlustvorträgen oder die Abgeltung von Sonderleistungen einzelner Gesellschafter sein. Auch im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen erhalten diesbezügliche Ausgestaltungen Relevanz.
Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung
[i]Bisherige Auffassung der FinanzverwaltungDie Finanzverwaltung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass eine disquotale Gewinnausschüttung nur dann steuerlich anzuerkennen sei, wenn – neben der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Gewinnverteilungsvereinbarung – diese nicht verhältniswahrende Gewinnve...BStBl 2001 I S. 47