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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 2550/12

Gesetze: AStG § 7 Abs. 6, AStG § 7 Abs. 6a, AStG § 18

Schweizerische AG als Zwischengesellschaft für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Leitsatz

1. Eine schweizerische AG, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, Forderungen anzukaufen und einzuziehen, ist aus Sicht der an ihr qualifiziert beteiligten inländischen Anteilseigner als Zwischengesellschaft für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i. S. v. § 7 Abs. 6a AStG anzusehen.

2. Auch ein Weiterverkauf oder Rückverkauf der erworbenen Forderungen ist eine Tätigkeit, die unter § 7 Abs. 6a AStG fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2015 S. 195
UAAAE-86153

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