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Einkommensteuer | Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt
Auch nach der Einführung des sog. Basistarifs in der privaten Krankenversicherung ist es nach dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass zwar das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber das Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG einbezogen wird.