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NWB Nr. 12 vom Seite 851

Der neue Mindestlohn und „Transitfälle“

Wie weit reicht das MiLoG?

Jörg Steinheimer und Saskia Krusche

[i]Krusche/Ratzesberger/Steinheimer, Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG), NWB Verlag Herne, 2015, ISBN: 978-3-482-65851-8Seit dem erhält nun jeder Arbeitnehmer im Bundesgebiet mindestens 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Geregelt wird im Mindestlohngesetz (MiLoG) unglücklicherweise relativ wenig, in Fachkreisen spricht man gar von einer „Detailarmut“ (so Sittard, NZA 2015 S. 78). Diese Unsicherheiten bilden den Nährboden für manchmal mehr und manchmal weniger sinnvolle Spekulationen. In jüngster Zeit sorgten die sog. Transitfälle für große Aufregung. Hintergrund ist, dass dank dem neuen MiLoG nun auch osteuropäische Transportunternehmen befürchten müssen, ihren Fahrern 8,50 € brutto pro Stunde für Transitfahrten durch Deutschland zahlen zu müssen. Nach Ansicht der Osteuropäer verstoße die Verpflichtung zur Zahlung des deutschen Mindestlohns für reine Transitfahrten gegen Unionsrecht, da dies eine unverhältnismäßige Belastung für ausländische Arbeitgeber darstelle. Die EU-Kommission hat nunmehr über diese Frage zu entscheiden. [i] www.der-mindestlohn-gilt.de Die Gemüter sind allseits erregt, die Fachliteratur – insbesondere nach der Pressemitteilung von Bundesarbeitsministerin N...