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FG München Urteil v. - 3 K 1663/12

Gesetze: AO § 171 Abs. 3, AO § 171 Abs. 5, UStG § 18 Abs. 3

Abgabe einer einen Vorsteuerüberhang beinhaltenden Umsatzsteuererklärung kein Antrag nach § 171 Abs. 3 AO

keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO ohne Steuerbescheid

Leitsatz

1. Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist auch dann kein den Ablauf der Festsetzungsverjährung hemmender Antrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO, wenn dieser zu einer Erstattung führen soll.

2. Ist – trotz Abgabe einer Umsatzsteuererklärung – kein Bescheid ergangen, scheidet eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO wegen Beginns der Steuerfahndungsprüfung aus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-85827

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