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Verzinsung von Steueransprüchen
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zur Verzinsung von Steueransprüchen führte die Bundesregierung aus (vgl. Bundesregierung vom , BT-Drucks. 18/2795), der geltende Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % p. a. liege trotz der gegenwärtig niedrigen Marktzinsen innerhalb der Grenzen, die für verfassungsrechtlich zulässige Typisierungen entwickelt worden seien.
Bei einem Vergleich seien nicht nur die Zinssätze von Festgeldanlagen, sondern auch die für Dispositions-, Kontokorrent- sowie Festzinskredite heranzuziehen. Die Bundesregierung plane nicht, den Zinssatz zu ändern, weil sich der geltende Zinssatz bewährt habe. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass der Zinslauf der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit beginne.
Für die Umsatzsteuer spielt die Vollverzinsung gerade bei Umsatzsteuer-Nachforderungen durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung eine bedeutsame Rolle. Wird beispielsweise erst Jahre nach Ausstellung einer Rechnung durch eine Außenprüfung festgestellt, dass eine Pflichtangabe in einer Rechnung fehlt oder nicht zutreffend ist, wird zunächst der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers versag...