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Abfärbewirkung der gewerblichen Tätigkeit auf die freiberufliche Tätigkeit einer GbR
Die (gewerbliche) Abwicklung von Druckaufträgen gegen Provision durch eine Werbeagentur in der Rechtsform einer GbR führt zur Umqualifikation ihrer im Übrigen ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit, wenn die Nettoumsatzerlöse aus den Provisionen 3 % der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft oder den Betrag von 24.500 € übersteigen (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).
Als Gewerbebetrieb in vollem Umfang gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer grundsätzlich freiberuflich tätigen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft daneben auch eine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt. Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG reicht selbst eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit neben einer ansonsten nicht gewerblichen Tätigkeit für den Eintritt der Abfärbe...BStBl 2000 II S. 299