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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Keine Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks
Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümer ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren (Bezug: § 13c ErbStG; § 95, § 535 BGG).
Wer eine im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bebaute und zu Wohnzwecken vermietete, nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende Immobilie erbt, muss aufgrund der teilweisen Steuerbefreiung des § 13c ErbStG nur 90 % des Verkehrswerts dieser Immobilie versteuern. Ein erbbaurechtsbelastetes Grundstück ist trotz tatsächlich vorhandener Bebauung kein Grundstück i. S. des § 13c Abs. 3 ErbStG, so der BFH. Die auf dem Erbbaugrundstück vorhandenen Gebäude sind nämlich zivilrechtlich Bestandteil S. 198des Erbbau...