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Gewerbesteuer | Kein Billigkeitserlass wegen Folgen der Mindestbesteuerung
Das BVerwG hat entschieden, dass einer sog. Projektgesellschaft kein Billigkeitserlass der Gewerbesteuer wegen des endgültigen Wegfalls des Verlustvortrags nach § 10a GewStG zu gewähren ist ( 9 C 10.14; Quelle: BVerwG, Pressemitteilung vom ).
Hintergrund: Ab dem VZ 2004 ist der Verlustvortrag nur noch i. H. eines Sockelbetrags von 1 Mio € uneingeschränkt möglich. Darüber hinaus können Verluste pro Jahr nur bis zu 60 % des den Sockelbetrag übersteigenden Gewinns abgezogen werden (§ 10a GewStG).
Sachverhalt: Die Klägerin wurde 1997 als Leasing-Objektgesellschaft zur Finanzierung eines einzigen Projekts (Erwerb und Vermietung einer Müllverbrennungsanlage) gegründet. Nach abschreibungsbedingten Verlusten in den Anfangsjahren fiel erst im Jahr 2008, dem letzten Jah...