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Konsistente Verwendung des Zinssatzes für betriebliche Altersversorgungswerke
I. Einführung
Die Bewertung betrieblicher Altersversorgungswerke wird maßgeblich durch den Zeitwert des Geldes ( time value of money) bestimmt. Der maßgebliche Zinssatz ( discount rate) für die Bewertung drückt die Zeitpräferenz der Anspruchsberechtigten aus und bestimmt sich i. H. der Alternativrendite ( compensation rate for settlement), die bei einer Anlage des am Stichtag bereits erdienten Anspruchs erzielt werden kann. Für die bilanzielle Abbildung ist die Bestimmung der discount rate von mehrfacher Bedeutung, der Zinssatz wird benötigt
für die Berechnung des Barwerts der Verpflichtung aus dem betrieblichen Versorgungswerk (IAS 19.57(a)) sowie die Festlegung der Höhe des laufenden Dienstzeitaufwands ( current service cost) und
die Bestimmung der Nettoverzinsung ( net interest), die sich aus der Aufzinsung des Barwerts der Verpflichtung abzüglich der (erwarteten) Erträge aus etwaigem Planvermögen ergibt (IAS 19.123 ff.).
Die Dienstzeit- und (Netto-)Zinskomponente des Ergebnisses aus dem betrieblichen Altersversorgungswerk sind ergebniswirksam in der GuV ( profit or loss), nur versicherungsmathematische Bewertungseffekte im sonstigen ...