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Die Bilanzierung von Nachrangdarlehen beim Gläubiger
I. Der wirtschaftliche Hintergrund
Im Rahmen von Stützungsmaßnahmen für kriselnde Unternehmen stellen (ungesicherte) Nachrangdarlehen ein gängiges Gestaltungsinstrument dar. Oft verzichtet der Gläubiger auch einstweilen auf eine Verzinsung und will auch eine Rückzahlung nur aus künftigen Gewinnen des Schuldners erhalten. Da im Wirtschaftsleben nichts verschenkt wird – hier Verzicht auf die Absicherung des übernommenen Risikos einer späteren Rückzahlung und die Unverzinslichkeit – muss sich hinter der Darlehensgewährung eine bestimmte Interessenlage des Darlehensgebers verbergen. Das kann z. B. die Aufrechterhaltung der Lieferbeziehung sein . Wie ist nun diese Darlehensgewährung bilanziell abzubilden?
II. Bilanzierung nach IFRS
1. Bilanzansatz
Die Rückzahlung des Darlehens ist in unserem Fall reichlich ungewiss; sie kommt nur „eventuell“ in Betracht. Begrifflich liegt dann die Behandlung als Eventualforderung i. S. des IAS 37.31 nahe. Allerdings ist die „Eventualität“ auf das Eintreten eines unsicheren zukünftigen Ereignisses bezogen, d. h. das Entstehen der Forderung muss ungewiss sein. Im vorliegenden Fall ist d...