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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 12

Neue Grundsatzentscheidung zur Zulässigkeit von zwei Teilzulassungen eines Vertragsarztes mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag

und

Christian Schmitte

Der bislang äußerst restriktiven Verwaltungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) beim Umgang mit zwei Teilzulassungen mit hälftigem Versorgungsauftrag hat das Bundessozialgericht durch das aktuelle Urteil v. - B 6 KA 11/14R, eine deutliche Absage erteilt.

Ausweislich der vorgenannten Entscheidung darf ein Vertragszahnarzt mit hälftigem Versorgungsauftrag eine weitere Teilzulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag im Bezirk einer benachbarten KZV ausüben. In dem Verfahren hatte die KZV gegen den Beschluss des beklagten Berufungsausschusses den Rechtsweg bis zum Bundessozialgericht ausgeschöpft.

Die KZV vertrat die Auffassung, dass es keine Rechtsgrundlage für die Erteilung von zwei (Teil-)Zulassungen gebe. Dieses gelte nach Ansicht der klagenden KZV gleichermaßen für zwei (Teil-)Zulassungen innerhalb des Bezirkes von zwei KZVen als auch innerhalb des Bezirkes nur einer KZV. Die klagende KZV sah ihre Rechtsauffassung dadurch bestätigt, dass weitergehende Regelungen für das Bestehen mehrerer Vertragszahnarztsitze fehlen würden.

Ausweislich der aktuellen Pressemitteilung des BSG stellt sich di...