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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 242

Änderungen in der Umsatzsteuer durch das ZollkodexAnpG und die Mantelverordnung 2014

Ferdinand Huschens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-85404 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2014 I S. 2417, verkündet am ) sowie der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vom (BGBl 2014 I S. 2392, verkündet am ) – sog. Mantelverordnung 2014 – ist eine Reihe von Vorschriften des Umsatzsteuerrechts neu geregelt worden.

Ausführlicher Beitrag s..

Zollkodex-Anpassungsgesetz

[i]Drei ÄnderungsartikelDie Änderungen ergeben sich u. a. aus Art. 9 des Gesetzes (im Wesentlichen Änderungen im Bereich der Steuerbefreiungen, Einführung des sog. Schnellreaktionsmechanismus sowie Verschärfung bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Vorratsgesellschaften und bei der Übernahme von Firmenmänteln, die alle am in Kraft getreten sind).

Art. 10 des Gesetzes enthält im Wesentlichen die geänderte Ortsregelung bei Finanzdienstleistungen, die am in Kraft getreten ist.

[i]Reverse-Charge-Verfahren bei MetalllieferungenArt. 11 des Gesetzes enthält schließlich (ebenfalls am in Kraft getretene) Neuregelungen bzw. Einschränkungen bei der erst zum eingeführten Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Metallen.

[i]Protokollerklärung der BundesregierungDer Bundesrat hatte auf die im ...