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Abgabenordnung | BMF-Schreiben zum Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer
§ 37 Abs. 2 AO enthält eine allgemeine Umschreibung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der einem Steuerpflichtigen dadurch erwächst, dass eine Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder der Grund hierfür später wegfällt. Erstattungsansprüche nach § 37 Abs. 2 AO ergeben sich in der Einkommensteuer insbesondere infolge der Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) sowie im Fall der Aufhebung der Einkommensteuerfestsetzung oder der Durchführung von Änderungs- bzw. Berichtigungsveranlagungen, wenn die ursprünglich festgesetzte Steuer bereits entrichtet war. Mit Schreiben vom hat das BMF zu den Fragen der Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen Stellung genommen. Das Schreiben trit...BStBl 2013 I S. 70