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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 442/12

Gesetze: SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 9; SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 3; SGB V § 6 Abs. 3 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ob Versicherungsfreiheit - hier aufgrund des sog. Werkstudentenprivilegs - rechtlich einen Vor- oder Nachteil darstellt, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht allein deshalb eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellen.

2. Wird ein hochschulrechtlich vorgesehenes Praktikum durch die Hochschule als Voraussetzung eines Studienabschlusses anerkannt, kommt dieser Entscheidung sozialversicherungsrechtlich Tatbestandswirkung zu.

Fundstelle(n):
RAAAE-85639

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