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FG Rheinland-Pfalz 07.01.2015 5 V 2068/14, BBK 5/2015 S. 210

Buchführung | Verkauf von Manipulationssoftware als Steuerhinterziehung

Der Verkauf einer Manipulationssoftware für elektronische Kassen stellt eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung dar. Der Verkäufer haftet daher für die vom Käufer hinterzogenen Steuern und für die Hinterziehungszinsen gemäß § 71 AO.

Der Kläger hatte im Jahr 2002 an den Betreiber eines Eiscafés ein reguläres Kassenprogramm [i]Steuerhinterziehung in Höhe von 2,7 Mio. € sowie das Manipulationsprogramm „Asteroids.exe“ verkauft. Der Cafébetreiber stornierte mit diesem Programm einen Teil seiner Umsätze und verkürzte in den Jahren 2003 bis 2011 ca. 2,7 Mio. € Steuern. Der Betreiber des Eiscafés wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Das FA erließ im Jahr 2013 einen Haftungsbescheid gegen den Kläger über 2,7 Mio. €, nachdem der Betreiber des Eiscafés die hinterzogenen Steuern nicht bezahlt hatte.

Das [i]Beihilfe durch Verkauf des ManipulationsprogrammsFG hielt den Haftungsbescheid für re...