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Steuerrecht | Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Fahrten eines Unternehmers zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb seines einzigen Auftraggebers sind grundsätzlich nur in Höhe der Entfernungspauschale absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer in seiner Wohnung einzelne Räume betrieblich nutzt, die jedoch – wie z. B. ein Arbeitszimmer – in seinen privaten Wohnbereich eingebunden sind.
Nutzt [i]Betrieb des einzigen Auftraggebers ist Betriebsstätte des Auftragnehmers der Unternehmer an seinem Wohnsitz aber Räume für betriebliche Zwecke, die von der Wohnung räumlich getrennt sind, handelt es sich bei der Wohnung ebenfalls um eine steuerliche Betriebsstätte. Die Fahrten zwischen dieser Betriebsstätte (am Wohnort) und der anderen Betriebsstätte (Betrieb des einzigen Auftraggebers) sind dann in voller Höhe absetzbar, d. h. in Höhe der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten oder pauschal ...