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BGH 11.02.2015 IV ZR 213/14, NWB 10/2015 S. 647

Versicherungsrecht | Beteiligung an Überschüssen einer Lebensversicherung

Der BGH hat über die Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in einer Lebensversicherung entschieden. Im Streitfall ging es um eine kapitalbildende Lebensversicherung, die der Kläger bei der Beklagten unterhalten hatte. Nach Vertragsablauf 2008 rechnete die Beklagte den Vertrag ab und zahlte dem Kläger 28.025,81 € aus, [i]Zur Berechnung des Rückkaufswerts bei Lebensversicherungen Welker, NWB 41/2013 S. 3246wovon auf die garantierte Überschussbeteiligung 9.123,81 € entfielen, in der lt. Angabe der Beklagten ein Schlussüberschuss von 1.581,60 € sowie die auf den Vertrag entfallende Bewertungsreserve von 678,21 € enthalten waren. Letztere setze sich aus einem Sockelbetrag von 656,88 € sowie einem volatilen Anteil von 21,33 € zusammen. Der Kläger ist der Ansicht, ihm stehe ein An...