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BFH 26.11.2014 VII R 32/13, NWB 10/2015 S. 644

Abgabenordnung | Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird eine selbständige Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i. S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet (vgl. auch (PKH) NWB UAAAE-65005). (2) Darüber hinaus ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch auch dann nicht der Insolvenzmasse geschuldet, wenn er auf Vorauszahlungen beruht, die nach der Freigabe aus Mitteln geleistet worden sind, die zum freigegebenen Vermögen gehören.