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Manipulierbare Kassensysteme: Hersteller haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
Das NWB UAAAE-82670 entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme mitsamt Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde unter Nutzung dieser Software hinterzogen hat.
Der Antragsteller ist Geschäftsführer einer GmbH, die Kassensysteme herstellt und vertreibt. Zu seinen Kunden gehörte auch der Besitzer eines Eiscafés. Im Rahmen einer Außen- und Steuerfahndungsprüfung bei diesem wurde festgestellt, dass er die in seinem Kassensystem erfassten Daten manipuliert hat, und zwar mithilfe des Programms „Asteroids.exe“. Die Minderung der tatsächlich erzielten Umsätze führte letztlich zu einem Steuerschaden von rund 1,9 Mio. €.
Im Steuerstrafverfahren räumte der Besitzer des Eiscafés die Manipulationen in vollem Umfang ein. Er gab an, der Antragsteller habe ihm das Kassensystem verkauft und ihn auch in die Benutzung der Manipulationssoftware eingewiesen. Dabei sei ihm versichert worden, die Software könne „völlig risikolos“ eingesetzt werden. Das LG Koblenz verurteilte den Hinterzieher zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. An...