Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungslegung von Stiftungen
Anwendungsprobleme unter Berücksichtigung der steuerrechtlich maßgeblichen Vorschriften
Mit dem IDW RS HFA 5 n. F. verfolgt das IDW das Ziel einer „zweckentsprechenden Ausgestaltung der Rechnungslegung für Stiftungen nach deutschen Vorschriften“ (IDW RS HFA 5 n. F. Rz. 1). Dieser Standard behandelt die Rechnungslegung unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung einer Stiftung (steuerbegünstigt/nicht steuerbegünstigt, IDW RS HFA 5 n. F. Rz. 3). Diese zweckentsprechende Ausgestaltung soll anhand des vorliegenden Rechnungslegungsstandards (RS) unter Berücksichtigung des Gemeinnützigkeitsaspekts nach §§ 51 ff. AO, welcher für die Mehrzahl der deutschen Stiftungen maßgeblich ist (vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Stiftungen; Nr. 08/2013), im Folgenden anhand ausgewählter Aspekte erfolgen.
I. Zweckmäßigkeit und Sinn der Rechnungslegung von Stiftungen
Eine kaufmännische Buchführung hat sich an den handelsrechtlichen Vorschriften zu orientieren, um somit die im Schrifttum abgebildeten Funktionen einer kaufmännischen Buchführung wie zum Beispiel den Gläubigerschutz, die Beweissicherung und Selbstinformation, den Gesellschafterschut...