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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 3722/12 F EFG 2015 S. 457 Nr. 6

Gesetze: EStG 2006 § 4f Satz 1

Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten – Kausalität der Erwerbstätigkeit bei einer Wochenarbeitszeit von 5 Stunden

Leitsatz

  1. Der Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten gemäß § 4f EStG 2006 setzt voraus, dass die Erwerbstätigkeit kausal für die Entstehung der Kinderbetreuungskosten sein muss.

  2. An die Kausalität der Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung sind erhöhte Darlegungsanforderungen zu stellen, wenn das Angehörigenarbeitsverhältnis eines berufstätigen Elternteils lediglich eine wöchentliche (Heim-)Arbeitszeit von 5 Stunden umfasst.

Fundstelle(n):
DStRE 2015 S. 1092 Nr. 18
EFG 2015 S. 457 Nr. 6
IAAAE-84952

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