StuB Nr. 4 vom Seite 1

BilRUG: Nach dem Entwurf ist vor dem Entwurf

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Änderungen durch den BilRUG-Regierungsentwurf

In der ersten Sitzung des neuen Jahres, am , hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) verabschiedet. Auf den ersten Blick hält der vorliegende Regierungsentwurf zum BilRUG an den Änderungen fest, die im Referentenentwurf bereits vorgesehen waren. Eine genauere Analyse der einzelnen Regelungen zeigt jedoch: Im Detail haben sich deutliche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf ergeben. Art und Umfang der Änderungen überraschen hierbei sehr, wie der Beitrag von Zwirner ab S. 123 zeigt. Die wesentlichen Änderungen betreffen das HGB und dort insbesondere den Einzelabschluss. Dies betrifft einerseits die nunmehr nur freiwillige Anwendung der erhöhten Größenkriterien für die Jahre 2014 oder 2015, andererseits Art und Umfang der Anhangangaben. Zugleich wurde der Zeitraum, über den selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände sowie ein Geschäfts- oder Firmenwert (falls die Nutzungsdauer nicht verlässlich bestimmt werden kann) abzuschreiben ist, auf zehn Jahre fixiert. Die Selbstbefreiung der Personenhandelsgesellschaft nach dem alten Verständnis von § 264b HGB ist zudem auch wieder möglich, und die Definition der Bilanzsumme wurde gegenüber dem Referentenentwurf angepasst. Neu sieht das HGB im Zusammenhang mit der phasengleichen Gewinnvereinnahmung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausschüttungssperre und die Bildung einer Rücklage vor.

Schwerpunkt Umsatzsteuer I: Zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

Die Frage, ob einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommen kann, wird im Umsatz-steuerrecht seit Jahren kontrovers diskutiert. Bedeutung hat dies vor allem für die Zinsen nach § 233a AO. Der 5. Senat des FG Niedersachsen hat Zweifel, ob diese Praxis, den Vor-steuerabzug grds. erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung zuzulassen, mit dem Unionsrecht vereinbar ist ( NWB NAAAE-81456). Sievert/Förster stellen ab S. 137 den Vorlagebeschluss vor, ordnen ihn ein und nehmen eine erste Bewertung vor.

Umsatzsteuer II: Photovoltaikanlagen

Der Ausbau der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien im Bereich der Photovoltaikanlagen ist in der jüngeren Vergangenheit mit einem enormen Tempo vorangegangen. Dies ist insbesondere auf die gezielte Förderung dieser Form der Energieerzeugung zurückzuführen. Durch die Novellierung des EEG im Jahre 2012 und die damit einhergehende Reduzierung der Einspeisevergütungen u. a. im Bereich der Photovoltaik hat sich der weitere Ausbau zwar verlangsamt. Dennoch müssen sich sowohl die steuerlichen Berater als auch die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte zunehmend mit steuerlichen Problemfeldern aus dem Bereich der Photovoltaik auseinandersetzen. Moorkamp gibt ab S. 141 einen zusammenfassenden Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Würdigung des Betriebs von Photovoltaikanlagen.

Patrick Zugehör

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StuB 4/2015 Seite 1
SAAAE-84833