Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rat der EU | Missbrauchsbekämpfungsklausel verabschiedet
[i]Amtsblatt der EU mit der Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie unter http://go.nwb.de/8i6e1Der Rat der Europäischen Union hat am 27. 1. 2015 die Mutter-Tochter-Richtlinie geändert und eine verbindliche Anti-Missbrauchsklausel hinzugefügt, um Steuerumgehung und aggressive Steuerplanung durch Unternehmen zu verhindern. Die Ergänzung in Art. 1 RL 2011/96/EU wird die EU-Mitgliedstaaten daran hindern, die Vorteile der Richtlinie bei Vereinbarungen zu gewähren, die nicht „echt“ sind, d. h. die dazu dienen, ungeachtet der wirtschaftlichen Realität Steuervorteile zu erzielen (Amtsbl EU vom 28. 1. 2015 L21 S. 1). Die Klausel ist als De-minimis-Vorschrift angelegt – die Staaten dürfen also strengere nationale Vorschriften bestehen lassen oder erlassen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 31. 12. 2015 in ihr nationales Recht umsetzen.