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Steuerrechtliche Aspekte des internationalen Mitarbeitereinsatzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 127Der Inbound-Fall (Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Deutschland) gewinnt weiter an Bedeutung. Welchem Staat das Besteuerungsrecht auf das Einkommen zusteht, ist dabei eine elementare Überlegung. Daneben sind aufenthalts-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Punkte zu beachten. Kernfragen werden am Beispiel des geltenden DBA China geprüft (zukünftige Änderungen durch das DBA China werden in der Langfassung angesprochen).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates
[i]BMF, Schreiben vom 12. 11. 2014 - IV B 2 - S 1300/08/10027 NWB UAAAE-81163 Dass der Lohn und weitere Entgeltbestandteile unter das DBA China fallen und auch dessen Anwendungsbereich eröffnet ist, wird selten zweifelhaft sein. Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Tätigkeit persönlich aufhält. Unerheblich ist, woher oder wohin die Zahlung des Arbeitslohns geleistet wird oder wo der Arbeitgeber ansässig ist ( Rn. 51). Letztlich wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen beim Umzug aus China in das Inland i. d. R. hier (im Tätigkeitsstaat) liegen.