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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 188

Eigenverwaltung in der Insolvenz – Der Steuerberater als Steuermann

Dirk Eichelbaum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-84343 Das mit Wirkung zum in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist zwischenzeitlich in der Praxis angekommen. Eine Eigenverwaltung ist kein Allheilmittel und auch nicht für alle insolventen Schuldnerunternehmen geeignet. Dem Steuerberater des Unternehmens kann aber eine besondere Rolle in der Vorbereitung und Durchführung solcher Verfahren zukommen.

Ausführlicher Beitrag s..

Vorbereitung der Insolvenz in Eigenverwaltung

[i]Schlüsselrolle für den SteuerberaterDer Steuerberater ist meist der erste, manchmal auch der einzige Externe, der einen Überblick über die sich summierenden negativen betriebswirtschaftlichen Tendenzen im Unternehmen seines Mandanten hat. Sollte der Mandant an einer Insolvenz in Eigenverwaltung interessiert sein, besteht für den Steuerberater die Möglichkeit, schon in der Vorbereitung des Insolvenzantrags beratend mitzuwirken. Dabei sollte über die Verfahrensarten Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und Regelverwaltung informiert werden können.

[i]GläubigerausschussDem Steuerberater kommt hier die in besonderem Maße die Rolle zu, mit dem Schuldner als dessen Berater Überzeugungsarbeit bei dem designierten vorläufigen Gläu...