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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 184

Erwerb und Nutzung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstands

Andreas Masuch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-84339 Hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer Bruchteilsgemeinschaft hat die Finanzverwaltung in einigen Detailfragen eine von der Rechtsprechung (insbesondere , BStBl 2008 II S. 497; , HE, BStBl 2007 II S. 23, und , BStBl 2007 II S. 13) abweichende Rechtsauffassung vertreten (vgl. BStBl 2007 I S. 90, und vom , BStBl 2008 I S. 675; Abschn. 15.2b Abs. 1 Satz 6 ff. UStAE i. d. F. ab ). Mit seinem Urteil vom - V R 49/13 NWB GAAAE-80054 hat der BFH seine ständige Rechtsprechung dahingehend bestätigt, dass eine Bruchteilsgemeinschaft grds. nicht als Unternehmer zu qualifizieren ist.

Ausführlicher Beitrag s..

Umsatzsteuerliche Qualifikation der Bruchteilsgemeinschaft

[i]Bruchteilsgemeinschaft ≠ UnternehmerEine Bruchteilsgemeinschaft selbst ist laut BFH grds. nicht als Unternehmer anzusehen. Entgegen der Auslegung der Finanzverwaltung begründet allein die unentgeltliche Überlassung eines in Miteigentum erworbenen Gegenstands an die Gemeinschafter keinen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch. [i]Gemeinschafter = UnternehmerUnternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind in den Streitfällen aber ein oder mehrere Gemeinschafter.

[i]Bruchteilsgemeinschaft ≠ LeistungsempfängerIm Fall der gemeinschaftlichen Bestellung durch eine Bruchteil...