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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug beim Totalverlust aller Rechnungen

Beim Verlust einer Originalrechnung kann ein Unternehmer nach einem aktuellen Urteil des BFH den Nachweis, dass diese bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Besitz des Unternehmers war, mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das FG aber nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist und sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht.

Als Nächstes haben wir Entscheidungen zur Umsatzsteuer für Sie ausgewählt.

Dass Rechnungen verloren gehen, kann in jedem Unternehmen passieren. Der Totalverlust aller Rechnungen – zum Beispiel nach einem Brand – ist aber natürlich die große Ausnahme. Wie sieht es in einem solchen Fall mit dem Vorsteuerabzug aus? Mit dieser Frage hat sich jetzt der V. Senat des Bundesfinanzhofs befasst.

Die Richter hatten über einen etwas seltsamen Fall zu entscheiden. Ein Unternehmer hatte im Rahmen einer Außenprüfung erklärt: Ein Firmentransporter sei bei einem Umzug vom Betriebsgelände gestohlen worden. In ihm hätten sich die gesamten Buchführungsunterlagen befunden und auch die EDV-Anla...