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FG München Urteil v. - 4 K 2673/14

Gesetze: KraftStG § 2 Abs. 2a Fassung: 2010-07-01 KraftStG § 18 Abs. 12KraftStG § 2 Abs. 2 Nr. 2KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2b Doppelbuchst. a KraftStG § 9 Nr. 3 Fassung: 2012-12-05

Pick-up mit Extra- bzw. Eineinhalbkabine und vier Sitzplätzen ist als PKW zu besteuern

Leitsatz

Für einen von der Zulassungsbehörde als LKW eingestuften Pick-up der Marke Ford Ranger mit rundumverglaster Extrakabine, vier Sitzplätzen und offener, nur geringfügig – im Verhältnis zur Personenbeförderungsfläche – größerer Ladefläche berechnet sich die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 18 Abs. 12 KraftStG i. d. F. vom weiterhin nach dem gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG i. d. F. v. für Pkw geltenden Steuersatz.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UVR 2015 S. 174 Nr. 6
HAAAE-84306

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