Günstige BFH-Rechtsprechung zu den Betriebsveranstaltungen für Altfälle anwendbar
Gesetzliche Neuregelung mit Freibetrag ab 2015
Die [i]BFH-Rechtsprechung für Altfälle anwendbar Finanzverwaltung wollte eigentlich die günstigen BFH-Entscheidungen zu den Betriebsveranstaltungen nicht anwenden und hatte deshalb darauf verzichtet, die Urteile im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Die Steuerpflichtigen konnten also nicht davon profitieren, dass bestimmte Kostenblöcke bei der Berechnung der 110-Euro-Freigrenze nicht einzubeziehen waren oder dass Angehörige ebenfalls nicht einzuberechnen waren. Die Verwaltung wollte seinerzeit abwarten, wie der Gesetzgeber reagiert. Und er hat reagiert: Ab 2015 gilt nun ein Freibetrag von 110 Euro statt einer Freigrenze. Dafür sollen aber mehr Kostenbestandteile einzurechnen sein, als der BFH verlangte. Und nun tauchten die BFH-Entscheidungen auch auf der „grünen Liste“ im Internet auf, auf der die zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt vorgesehenen BFH-Entscheidungen vorab bekannt gemacht werden. Bis 2014 und für die Altfälle sind also die Entscheidungen anwendbar, ab 2015 gelten dann die neuen Regelungen aus dem Zollkodex-Anpassungsgesetz.
Bei der Neuregelung handelt es sich nicht um ein reines Nicht-Anwendungsgesetz, mit dem die BFH-Rechtsprechung ausgehebelt werden sollte; das sonst probate Mittel gegen für Steuerpflichtige günstige Rechtsprechung. Als eine Art Beruhigungspille gibt es einen Freibetrag statt einer Freigrenze, der die Wirkung der geänderten Berechnung mildert. Ausgehebelt werden aber die Argumente des BFH, warum es einen Arbeitnehmer nicht zwangsläufig lohnsteuerlich bereichern muss, wenn sein Arbeitgeber als Veranstaltungsort ein Fußballstadion wählen muss, um alle Mitarbeiter auch unterbringen zu können, was nun mal etwas teurer ist pro Kopf als eine Turnhalle. In der Sache ist die gewählte Lösung des Gesetzgebers (oder der Finanzverwaltung?) deshalb nicht wirklich überzeugend. Was noch alles für die Unternehmen im Zollkodex-Anpassungsgesetz enthalten ist, fasst Prof. Dr. Frank Hechtner in seinem Beitrag ab Seite 164 zusammen.
Außerdem [i]Ansammlungsrückstellung, Teilwertabschreibung und Verschmelzung in diesem Heft: Das Buchführungs-Seminar enthält diesmal die Analyse und buchhalterische Umsetzung der Ansammlungsrückstellungen, für die der BFH im letzten Jahr das Stichtagsprinzip noch einmal betont hat. Roland Ronig beschäftigt sich noch einmal mit den Teilwertabschreibungen nach dem während Michael Peun und Sandra Roland die handelsrechtliche Bilanzierung einer Aufwärtsverschmelzung anhand eines Praxisfalls verständlich machen.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 145
NWB FAAAE-84282