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BFH 23.10.2014 V R 23/13, BBK 4/2015 S. 153

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Verlust der Originalrechnungen

Der Vorsteuerabzug ist auch bei einem späteren Verlust der Originalrechnung möglich, wenn der Unternehmer jedenfalls im Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuer im Besitz der Originalrechnung war. Dies kann der Unternehmer mit jedem verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel nachweisen. In Betracht kommen danach:

  • Kopien [i]Nachweis durch Kopien oder Zweitausfertigungen oder Zweitausfertigungen der Originalrechnungen, die sich der Unternehmer vom Lieferanten besorgen muss . Eine Kopie des Vorsteuerkontos aus der Buchführung genügt aber nicht .

  • Zeugenaussagen [i]Nachweis durch Zeugen oder eidesstattliche Versicherung oder eidesstattliche Versicherungen z. B. von Mitarbeitern des Unternehmers. Die Zeugenaussage bzw. die eidesstattliche Versicherung müssen sich aber auf die Existenz einer Originalrechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs für eine konkret bezei...